Steuerparadies

Keine Steuern in Dubai?

Immer wieder schaut man in ungläubige Gesichter wenn man Kunden erklärt, dass man in den Dubai bzw. den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) nicht steuerpflichtig ist, weder als Firma noch als Privatperson.

Es existieren derzeit weder Einkommensteuer noch Körperschaftssteuer oder Erbschaftsteuer, Quellensteuer, etc.

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Einkommensteuer

Eine Einkommensteuer oder andere vergleichbare private Steuern gibt es in Dubai nicht und diese sind laut den Behörden auch nicht geplant. Es spielt hierbei keine Rolle, wie man sein Geld verdient, ob mit Aktien, durch Mieteinnahmen oder auch durch den Handel mit Krypto-Währungen.

Sämtliche private Einnahmen sind 100% steuerfrei. Vorausgesetzt natürlich, wenn man auch seinen Wohnsitz in den VAE bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt in keinem anderen Land mehr hat.

Mehrwertsteuer

Im Jahr 2018 wurde eine Mehrwertsteuer in Höhe von 5% eingeführt, die aber letzten Endes natürlich nur End-Konsumenten betrifft und für (lokale) Firmen nur ein Durchlaufposten ist. Firmen sind außerdem nur zur Mehrwertsteuer-Verrechnung verpflichtet, wenn der jährliche Umsatz umgerechnet rund 90.000 Euro übersteigt. Erst ab diesem Zeitpunkt muss sich das betreffende Unternehmen für die Mehrwertsteuer (VAT) anmelden.

Wie üblich ist die Mehrwertsteuer (VAT) grundsätzlich nur bei nationalen Geschäften zu verrechnen, d.h. Rechnungen an internationale Kunden (Cross-Border) sind davon nicht betroffen.

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Firmensteuern

Ab Juni 2023 wird eine Corporate Tax (Körperschaftsteuer) von 9% erhoben. Dies betrifft allerdings nur Firmen auf dem Mainland. Freezone-Firmen in Dubai sind von dieser Körperschaftsteuer ausdrücklich ausgenommen.

Auch hier gilt aber ein Freibetrag von rund 90.000 Euro, d.h. erst wenn der Jahresgewinn diese Höhe überschreitet, ist diese Steuer fällig. Für privat-geführte Gesellschaften gibt es aber einen einfachen Ausweg, wenn auch die Gesellschafter/Angestellten in den VAE wohnhaft sind. In diesem Fall lässt sich durch die Erhöhung der Gehälter der Gewinn entsprechend senken da die Gehälter nach wie vor keinen Steuern unterliegen.

100% steuerfrei in Dubai

Abschließend kann man festhalten, dass man mit der Firmengründung in Dubai und der gleichzeitigen Auswanderung nach Dubai wirklich 100% steuerfrei lebt. Gründet man die Firma in der Dubai Freezone, dann ist man auch zukünftig von der Körperschaftsteuer nicht betroffen.

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