Firma in Dubai - Wohnsitz in Deutschland - Steuern

Das deutsche Steuerrecht ist komplex, insbesondere in internationalen Fällen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, aber eine Firma in Dubai gründen, müssen Sie ein rechtssicheres Konstrukt schaffen oder sich auf die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht einstellen. Wir können hier nur dringend empfehlen, sich nicht auf selbsternannte “Spezialisten auf Social Media“ zu verlassen. Hier sollte man sich an echte Experten wenden, im Idealfall an einen spezialisierten deutschen Steuerberater, nur hier erhalten Sie eine rechtsverbindliche Information. Selbstverständlich haben wir in unserem Netzwerk dementsprechende Experten.

1. Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland: In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass Sie als Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Ihr gesamtes weltweites Einkommen in Deutschland versteuern müssen. Dies schließt auch die Gewinne Ihrer Firma in Dubai mit ein.

2. Ort der Geschäftsleitung: Ein zentrales Kriterium für die deutsche Finanzverwaltung ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Es ist irrelevant, wo Ihre Firma formell registriert ist (in diesem Fall in Dubai). Entscheidend ist, wo die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen und die Geschäfte tatsächlich geleitet werden.

Szenario A: Geschäftsleitung in Deutschland Wenn Sie die Firma von Deutschland aus führen, das Tagesgeschäft steuern und wesentliche Entscheidungen hier treffen, wird das Unternehmen steuerlich als in Deutschland ansässig betrachtet. Ihre Dubai-Firma wird dann in Deutschland wie eine deutsche Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH) besteuert.

Szenario B: Geschäftsleitung in Dubai Um eine Besteuerung in Deutschland zu vermeiden, muss die tatsächliche Geschäftsleitung nachweisbar in Dubai liegen. Dies erfordert, dass die unternehmerischen Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Dies kann beispielsweise durch einen dort ansässigen Geschäftsführer, regelmäßige Geschäftstermine in Dubai und eine ausreichende Dokumentation der Aktivitäten vor Ort belegt werden.

3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Kein aktives DBA: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ist zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten.

Auswirkungen: Das Fehlen eines DBA hat zur Folge, dass es keine klaren Regelungen gibt, die eine doppelte Besteuerung von Einkünften verhindern.

4. Hinzurechnungsbesteuerung Das deutsche Außensteuergesetz (§ 7 AStG) sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung vor. Diese Regelung greift, wenn eine ausländische Gesellschaft, die von einem deutschen Steuerpflichtigen beherrscht wird, passive Einkünfte erzielt und diese im Ausland niedrig besteuert werden.

Passive Einkünfte sind beispielsweise Einkünfte aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Lizenzen.

Folge: Diese passiven Einkünfte werden Ihnen persönlich in Deutschland zugerechnet und hier besteuert, selbst wenn sie nicht als Dividende ausgeschüttet wurden.

5. Gewinnausschüttungen und Dividenden Wenn Sie sich Gewinne Ihrer Dubai-Firma als Dividenden ausschütten, müssen Sie diese in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern.

Fazit und Empfehlung: Die Konstellation “Firma in Dubai, Wohnsitz in Deutschland” ist aus steuerlicher Sicht hochkomplex und riskant. Die deutsche Finanzverwaltung prüft solche Fälle sehr genau, um eine Umgehung der Steuerpflicht zu verhindern.

Hauptproblem: Die Trennung zwischen der Firma in Dubai und Ihrem Wohnsitz in Deutschland ist steuerlich schwierig. Die deutschen Behörden könnten die Firma als inländisch steuerpflichtig ansehen, wenn der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland liegt.

Hohe Steuerlast: Aufgrund des Welteinkommensprinzips und des fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens müssen Sie damit rechnen, Ihre in Dubai erzielten Gewinne in Deutschland voll zu versteuern.

Expertenrat: Es ist dringend ratsam, sich vor einer solchen Unternehmensgründung von einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Eine unzureichende Strukturierung kann zu einer hohen Steuernachzahlung und empfindlichen Strafen führen.

Kontaktieren Sie uns gerne zu weiteren Fragen.

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