Mit dem neuen Bundesdekret-Gesetz Nr. 25 von 2025 ziehen die Vereinigten Arabischen Emirate eine seit langem überfällige Konsequenz: Ab dem 1. Juni 2026 gilt im Zivilrecht die Volljährigkeit offiziell mit 18 Jahren. Für junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Firmengründung in Dubai planen, bedeutet das: keine Vormünder, keine Sondergenehmigungen, keine unnötigen Warteschleifen mehr.
🛠️ Was sich für Gründer in Dubai konkret ändert
Bisher mussten Gründer unter 21 Jahren einen teils aufwendigen Weg gehen – Zustimmung der Eltern, gerichtliche Genehmigungen, eingeschränkte Vertragsfähigkeit. Das ändert sich mit dem neuen Zivilgesetzbuch grundlegend.
Wer ab dem 1. Juni 2026 das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann in Dubai eigenständig Verträge unterzeichnen, ein Unternehmen gründen, als alleiniger Gesellschafter oder Geschäftsführer auftreten und ein Firmenkonto eröffnen – alles ohne Einbindung eines gesetzlichen Vertreters. Das Zivilrecht schließt damit eine Lücke, die im Arbeits- und Jugendrecht längst geschlossen war: Beide Bereiche kannten die 18-Jahre-Grenze bereits, das Vertragsrecht hinkte nach. Diese Harmonisierung schafft jetzt Rechtssicherheit quer durch alle relevanten Bereiche.
📍 Warum das für Dubai besonders relevant ist
Dubai ist seit Jahren der bevorzugte Standort für internationale Gründer – und zieht mit seinem Ökosystem aus Freezones, Förderprogrammen und digitalfreundlicher Infrastruktur gezielt junges Unternehmertum an. Hubs wie die Dubai Internet City oder Dtec im Dubai Silicon Oasis sind bekannt dafür, Tech-Startups früh zu fördern und mit Mentoring, Coworking-Infrastruktur und Investorennetzwerken zu unterstützen. Dass junge Gründer dort künftig ohne bürokratische Umwege rechtlich handlungsfähig sind, ist kein marginales Detail – es senkt die Einstiegshürde spürbar.
Auch kosteneffiziente Freezones wie die IFZA (International Free Zone Authority) oder Meydan Free Zone, die besonders bei E-Commerce-Gründern und Solopreneuren beliebt sind, profitieren von der Neuregelung: Die Zielgruppe, die dort ohnehin schon stark vertreten ist, kann ab Juni 2026 noch früher und eigenständiger loslegen.
⚠️ Was Sie trotzdem vorab prüfen sollten
Die Reform vereinfacht vieles – aber nicht alles regelt das Bundesgesetz allein. Drei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:
🚩 Stichtag 1. Juni 2026: Verträge, die vor diesem Datum von 18- bis 20-Jährigen unterzeichnet werden, unterliegen noch der alten Rechtslage. Wer eine Gründung plant, sollte diesen Termin bewusst einkalkulieren.
🏢 Freezone-interne Richtlinien: Das Bundesgesetz setzt den Rahmen, einzelne Freezones können jedoch eigene Mindestanforderungen für Geschäftsführer festlegen. Ein kurzer Vorab-Check bei der jeweiligen Behörde ist sinnvoll und spart im Zweifelsfall Zeit.
🛂 Visarechtliche Fragen: Die zivilrechtliche Volljährigkeit überträgt sich nicht automatisch auf alle Visakategorien. Wer etwa Familienmitglieder sponsern möchte, sollte das im Einzelfall separat prüfen lassen.
🤝 Fazit
Die Absenkung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre ist mehr als eine juristische Formalität – sie ist ein klares Signal, dass Dubai und die VAE junge Gründer aktiv in die Verantwortung holen wollen. Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt, in Dubai ein Unternehmen zu gründen, hat ab dem 1. Juni 2026 eine Hürde weniger. Die Frage ist nur: Wann starten Sie?
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