Eine Firmengründung in Dubai bietet auch für Unternehmer mit Wohnsitz in Österreich hervorragende Perspektiven und attraktive steuerliche Rahmenbedingungen. Die Kombination aus einem Standort in den VAE und einer Ansässigkeit in Österreich ist nach wie vor ein bewährtes Modell, sofern die Struktur von Beginn an fachgerecht und transparent aufgesetzt wird.
Das österreichische Steuerrecht kennt die sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht. Das bedeutet, dass Personen und Unternehmen, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben, ihr gesamtes weltweites Einkommen in Österreich versteuern müssen.
Für Personen: Nach § 1 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Sie mit Ihrem gesamten Einkommen in Österreich steuerpflichtig, wenn Sie hier Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für Unternehmen: Nach § 1 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) sind Unternehmen mit ihrer Geschäftsleitung oder ihrem Sitz in Österreich ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig.
Der wichtigste Grundsatz ist der Ort der Geschäftsleitung. Dieser entscheidet, wo die Firma steuerlich ansässig ist. Er liegt dort, wo die wesentlichen geschäftlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden.
Rechtliche Grundlage: Nach § 27 der Bundesabgabenordnung (BAO) ist der Ort der Geschäftsleitung der Ort, an dem die geschäftsleitende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und den VAE regelt in Artikel 4, dass der Ansässigkeitsstaat eines Unternehmens anhand des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung bestimmt wird.
Szenario A: Geschäftsleitung in Österreich (hohes Steuerrisiko)
Wenn Sie als Geschäftsführer von Österreich aus die wesentlichen Entscheidungen für die Firma in Dubai treffen, gilt der Ort der Geschäftsleitung als in Österreich gelegen. Dies hat erhebliche steuerliche Folgen:
Besteuerung der Firma: Die Firma wird in Österreich der Körperschaftsteuer (aktuell 23 %) unterworfen. Die in den VAE gezahlte Steuer (9 % Corporate Tax) wird auf die österreichische Steuerschuld angerechnet, die Differenz muss jedoch in Österreich nachgezahlt werden.
Keine Substanz: Eine Briefkastenfirma ohne nachweisbare Substanz in den VAE wird von den österreichischen Behörden nicht anerkannt.
Szenario B: Geschäftsleitung in Dubai (erforderliche Substanz)
Um eine Steuerpflicht Ihrer Firma in Österreich zu vermeiden, müssen Sie die Geschäftsleitung nachweislich nach Dubai verlagern. Dies erfordert eine echte wirtschaftliche Substanz, die über eine bloße Firmengründung hinausgeht:
Tatsächliche Entscheidungsfindung vor Ort: Die wesentlichen strategischen Entscheidungen müssen in Dubai getroffen werden, nicht von Österreich aus.
Lokale Mitarbeiter: Ihre Firma muss Personal in Dubai beschäftigen, das die Kerngeschäftstätigkeiten ausführt.
Physische Präsenz: Ein eigenes Büro oder eine Betriebsstätte in Dubai ist unerlässlich. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, gilt Ihre Firma als in den VAE ansässig und die Unternehmensgewinne werden dort versteuert.
Unabhängig vom Status Ihrer Firma bleibt Ihr persönliches Einkommen in Österreich steuerpflichtig.
Gehalt: Ihr Gehalt als Geschäftsführer unterliegt der österreichischen Einkommensteuer.
Dividenden: Gewinnausschüttungen aus Ihrer Firma in Dubai unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %.
Österreichische Unternehmer können in Dubai gründen und dennoch eine Verbindung zur Heimat halten. Ein Nebenwohnsitz in Österreich ist rechtlich zulässig und führt nicht automatisch zur unbeschränkten Steuerpflicht, sofern Sie klare Regeln beachten:
Fazit: Mit einer sauberen Dokumentation Ihrer Aufenthaltstage und einer professionellen Substanz Ihrer Firma in Dubai genießen Sie steuerliche Freiheit, ohne die Brücken nach Österreich abzubrechen.
In einer Zeit, in der europäische Transparenzregister den „gläsernen Unternehmer“ zur Norm gemacht haben, bietet der Wirtschaftsstandort Dubai einen entscheidenden strategischen Gegenentwurf. Die Entscheidung für die Emirate ist für viele Gründer primär eine Entscheidung für den Schutz ihrer persönlichen und geschäftlichen Integrität.
Im Gegensatz zum DACH-Raum, wo Geschäftsführer- und Gesellschafterdaten oft für jedermann hürdenfrei einsehbar sind, verfolgen die führenden Freezones in Dubai einen Ansatz der kontrollierten Vertraulichkeit. Dies dient nicht der Verschleierung, sondern dem legitimen Schutz vor Wirtschaftsspionage und unbefugten Zugriffen Dritter:
Dieser exzellente Datenschutz-Standard macht die Emirate zum bevorzugten Ziel für Inhaber von Family Offices, IT-Spezialisten und Berater, die ihr Unternehmen skalieren möchten, ohne ihre Privatsphäre zu gefährden. Dubai bietet Ihnen den Freiraum, sich voll auf Ihr Wachstum zu konzentrieren – geschützt durch einen modernen, rechtssicheren Rahmen.
PLATINUM-PARTNER 2024
EmiratesSetup ist autorisierter Partner der International Freezone Authority. Als eine von nur 9 Agenturen insgesamt und als einzige deutsch-sprachige Agentur wurden wir nun als Platinum-Partner 2024 ausgezeichnet, was unsere erstklassigen Leistungen der letzten Jahre nochmals unterstreicht.
Mit mittlerweile weit über 1.000 gegründeten Firmen sind wir die echte Nummer 1 Agentur und deutscher Marktführer für Firmengründungen in Dubai, top bewertet und mit 100% Weiterempfehlung unserer Kunden.