Zwei Fragen hören wir in der Beratung regelmäßig – fast täglich:
Die kurze Antwort auf beide Fragen lautet: Ja. Und die längere Antwort lautet: Ja – aber nur mit sauberer Planung. Wer das ohne spezialisierte Beratung angeht, tappt schnell in steuerliche Fallen, die im Nachhinein teuer werden. Deswegen erklären wir hier, worauf es wirklich ankommt.
Wichtiger Hinweis vorab: Verlassen Sie sich in diesem Bereich bitte nicht auf Halbwissen aus sozialen Medien. Die steuerrechtliche Lage für deutsche Staatsbürger ist komplex. Nur spezialisierte Steuerberater können hier echte Rechtssicherheit bieten – ein Netzwerk, das wir unseren Kunden direkt zur Verfügung stellen.
Deutschland kennt das sogenannte Welteinkommensprinzip. Das bedeutet: Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss sein gesamtes weltweites Einkommen in Deutschland versteuern – also auch die Gewinne einer Firma in Dubai. Das ist der Ausgangspunkt, von dem aus alles weitere bewertet werden muss.
Das zentrale Kriterium ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Gesetzlich verankert in § 10 der Abgabenordnung (AO), definiert als "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung". Entscheidend ist dabei nicht, wo die Gesellschaft registriert ist – sondern wo die wesentlichen Entscheidungen wirklich getroffen werden.
Szenario A: Geschäftsleitung in Deutschland
Wer die Dubai-Firma von Deutschland aus führt – also das Tagesgeschäft steuert und wesentliche Entscheidungen von dort trifft – den behandelt das deutsche Finanzamt wie eine deutsche Kapitalgesellschaft. Gemäß § 1 Abs. 1 KStG wird dann die unbeschränkte Steuerpflicht ausgelöst, das weltweite Einkommen der Gesellschaft in Deutschland besteuert. Der Ort der Geschäftsleitung gilt nach § 12 Nr. 1 AO zudem automatisch als Betriebsstätte, was zusätzlich die Gewerbesteuerpflicht auslösen kann.
Szenario B: Geschäftsleitung in Dubai
Um eine Besteuerung in Deutschland zu vermeiden, muss die tatsächliche Geschäftsleitung nachweisbar in Dubai liegen. Das bedeutet: Unternehmerische Entscheidungen werden vor Ort getroffen, dokumentiert und belegt. Das kann zum Beispiel durch einen in Dubai ansässigen Geschäftsführer, regelmäßige Geschäftstermine vor Ort und eine sorgfältige Dokumentation der Aktivitäten erreicht werden. Nur wenn weder Sitz noch Geschäftsleitung in Deutschland liegen, entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 KStG.
Das ist ein Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den VAE ist zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten. Das bedeutet, es gibt keine vertraglichen Regelungen mehr, die eine doppelte Besteuerung von Einkünften automatisch verhindern. Umso wichtiger ist eine saubere Strukturierung von Anfang an.
Das deutsche Außensteuergesetz kennt die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung. Diese greift, wenn eine ausländische Gesellschaft von einem deutschen Steuerpflichtigen beherrscht wird, passive Einkünfte erzielt und diese im Ausland niedrig besteuert werden.
Passive Einkünfte sind zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Lizenzen. Die Konsequenz: Diese Einkünfte werden der Person in Deutschland persönlich zugerechnet und hier besteuert – selbst dann, wenn sie nicht als Dividende ausgeschüttet wurden.
Wer sich Gewinne der Dubai-Firma als Dividenden auszahlen lässt, muss diese in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Auch das gehört zur ehrlichen Gesamtrechnung dazu.
Eine Firmengründung in Dubai bei gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland ist rechtlich machbar. Steuerlich sinnvoll ist sie jedoch nur dann, wenn echte Substanz in den VAE aufgebaut wird. Wer die Steuervorteile Dubais – 0 % Körperschaftsteuer unterhalb der Freigrenzen, 0 % Einkommensteuer – wirklich nutzen möchte, kommt um eine professionelle Strukturierung oder den Schritt zur Auswanderung meist nicht herum.
Das klingt komplizierter als es ist – wenn man die richtigen Partner an der Seite hat. Wir haben in über zehn Jahren vor Ort über 1.500 deutsche Unternehmer durch genau diesen Prozess begleitet. Die Lösung existiert. Man muss sie nur sauber aufsetzen.
Weil Dubai mehr bietet als Steueroptimierung. Ein entscheidender Faktor, den viele erst im Gespräch entdecken: die Diskretion.
Nicht-öffentliche Register: In den von EmiratesSetup empfohlenen Freezones werden keine öffentlich einsehbaren Firmenregister geführt. Informationen über Gesellschafter und Geschäftsführer sind vor unbefugten Recherchen Dritter geschützt.
Vertrauliche Unternehmensstruktur: Die Stammdaten der Gesellschaft unterliegen strikten Vertraulichkeitsregeln. Eine proaktive Veröffentlichung in öffentliche Datenbanken findet nicht statt.
Sicherer Rahmen für globales Business: Das Ergebnis ist ein modernes, diskretes und gleichzeitig international anerkanntes Unternehmensumfeld – für alle, die Wert auf den Schutz ihrer persönlichen und geschäftlichen Daten legen.
Diese Kombination aus Datenschutz, Steuervorteilen und internationaler Reputation macht Dubai zu einem der attraktivsten Standorte für Gründer weltweit – und das völlig zu Recht.
Sie möchten wissen, wie eine rechtssichere Struktur für Ihre Situation konkret aussehen könnte? Als Platinum-Partner der International Freezone Authority und einzige deutschsprachige Agentur mit über 1.500 gegründeten Firmen kennen wir jeden Schritt dieses Weges.
PLATINUM-PARTNER 2024
EmiratesSetup ist autorisierter Partner der International Freezone Authority. Als eine von nur 9 Agenturen insgesamt und als einzige deutsch-sprachige Agentur wurden wir 2024 als Platinum-Partner ausgezeichnet, was unsere erstklassigen Leistungen der letzten Jahre nochmals unterstreicht.
Mit mittlerweile weit über 1.500 gegründeten Firmen sind wir die echte Nummer 1 Agentur und deutscher Marktführer für Firmengründungen in Dubai, top bewertet und mit 100% Weiterempfehlung unserer Kunden.