Firma in Dubai - Wohnsitz Schweiz

Was ist zu beachten?

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Die Firmengründung in Dubai bietet auch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz attraktive Möglichkeiten. Dennoch müssen Sie die Schweizer Steuergesetze genau beachten, um eine Besteuerung der Dubai-Firma in der Schweiz zu vermeiden. Entscheidend ist hierbei die Frage der steuerlichen Ansässigkeit.

Das Prinzip der unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz

In der Schweiz unterliegen Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz der unbeschränkten Steuerpflicht (Welteinkommensprinzip) gemäß Art. 3 Abs. 1 DBG. Das bedeutet:

Für Personen: Ihr weltweites Einkommen und Vermögen müssen in der Schweiz deklariert und versteuert werden (Art. 6 Abs. 1 DBG).

Für Unternehmen: Eine ausländische Gesellschaft wird in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung (Geschäftsleitung) in der Schweiz befindet (Art. 50 DBG / Art. 20 StHG).

Der entscheidende Punkt: Die tatsächliche Verwaltung

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den VAE regelt die Ansässigkeit von Unternehmen. Der Ort der tatsächlichen Verwaltung liegt gemäß Artikel 4 dort, wo die tagesgeschäftlichen Entscheidungen getroffen werden.

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Zwei Szenarien für Schweizer Gründer

Szenario A: Geschäftsleitung aus der Schweiz (Steuerrisiko)

Werden die Fäden der Dubai-Firma von der Schweiz aus gezogen, betrachtet das kantonale Steueramt die Firma als in der Schweiz ansässig. Die Gewinne unterliegen dann der Schweizer Gewinnsteuer (Art. 52 DBG), wobei die in Dubai gezahlte 9 % Corporate Tax meist angerechnet werden kann.

Szenario B: Geschäftsleitung in Dubai (erforderliche Substanz)

Um die Schweizer Steuerpflicht für die Firma zu vermeiden, muss die wirtschaftliche Substanz in Dubai nachgewiesen werden:

  • Lokale Präsenz: Ein physisches Büro in Dubai ist zwingend erforderlich.
  • Management vor Ort: Die Geschäftsführung muss die strategischen Entscheidungen in Dubai treffen.
  • Personal: Idealerweise werden Aufgaben durch Mitarbeiter vor Ort ausgeführt.


Persönliche Besteuerung in der Schweiz

Selbst wenn die Firma in Dubai korrekt angesiedelt ist, bleibt Ihre persönliche Steuerpflicht in der Schweiz bestehen:

  • Gehalt: Bezüge als Geschäftsführer müssen in der Schweiz als Einkommen versteuert werden (Art. 17 DBG).
  • Dividenden: Gewinnausschüttungen unterliegen der Einkommenssteuer, eventuell unter Anwendung des Teilbesteuerungsverfahrens (Art. 18b / Art. 20 Abs. 1bis DBG).
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Warum Dubai für schweizer Unternehmer der sicherste Hafen ist

Privatsphäre & Datenschutz

In einer Zeit, in der Transparenzregister und öffentlich einsehbare Datenbanken den „gläsernen Unternehmer“ in Europa zur Norm gemacht haben, bietet Dubai einen entscheidenden strategischen Gegenentwurf. Doch warum entscheiden sich gerade jetzt so viele Gründer für diesen Standort? Der Schlüssel liegt im proaktiven Schutz der unternehmerischen Privatsphäre.

Diskrete Jurisdiktionen: Schutz vor unbefugten Einblicken

Während Unternehmensdaten im DACH-Raum oft nur wenige Klicks entfernt sind, setzen die führenden Freezones in Dubai auf ein bewährtes Modell der Vertraulichkeit. Dies ist kein Mittel zur Verschleierung, sondern ein legitimes Instrument zum Schutz sensibler Geschäftsdaten:

  • Geschlossene Firmenregister: In den von uns ausgewählten Jurisdiktionen sind Informationen über Gesellschafter und Geschäftsführer nicht öffentlich zugänglich. Eine Recherche durch unbefugte Dritte oder Wettbewerber läuft somit ins Leere.
  • Vertraulichkeit der Stammdaten: Ihre Unternehmensstruktur bleibt dort, wo sie hingehört – in den Händen der Behörden und der Geschäftsleitung. Eine proaktive Weitergabe von Interna an öffentliche Datenbanken findet nicht statt.
  • Rechtssicherheit statt Anonymität: Dubai kombiniert diesen Schutz mit einer international hoch angesehenen Unternehmensform. Sie agieren in einem diskreten Umfeld, das dennoch vollumfänglich den globalen Standards der Rechtssicherheit entspricht.


Strategischer Vorteil: Sicherheit für Ihre persönlichen Daten

Dieser moderne Ansatz des Datenschutzes macht Dubai zum attraktivsten Standort für Gründer, die ihr Business skalieren wollen, ohne ihre persönliche Sicherheit oder ihre geschäftliche Diskretion zu opfern. Besonders für Inhaber von Digital-Business, Consulting-Agenturen oder Family Offices bietet dieser Rahmen die notwendige Ruhe für nachhaltiges Wachstum.

Einzige deutsche Agentur

PLATINUM-PARTNER 2024

EmiratesSetup ist autorisierter Partner der International Freezone Authority. Als eine von nur 9 Agenturen insgesamt und als einzige deutsch-sprachige Agentur wurden wir nun als Platinum-Partner 2024 ausgezeichnet, was unsere erstklassigen Leistungen der letzten Jahre nochmals unterstreicht.

Mit mittlerweile weit über 1.000 gegründeten Firmen sind wir die echte Nummer 1 Agentur und deutscher Marktführer für Firmengründungen in Dubai, top bewertet und mit 100% Weiterempfehlung unserer Kunden.