Anforderungen:
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Ausländische Unternehmen, die keine Lizenz erwerben möchten, aber dennoch Interesse daran haben, in den Vereinigten Arabischen Emiraten Zugang zu ihren Produkten oder Dienstleistungen anzubieten, können einen Handelsvertreter gemäß der Bestimmung des Bundesgesetzes Nr. 18 von 1981 über Handelsregulierungsbehörden, ernennen.
Ein solcher Agent kann die Produkte und Dienstleistungen des ausländischen Unternehmens durch den ausschließlichen Verkauf oder Vertrieb in dem von der Agentur abgedeckten Bereich der VAE übernehmen. Dies kann aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung geschehen, die ordnungsgemäß beim Wirtschaftsministerium registriert werden sollte.
Allerdings können ausländische Unternehmen einen Agenten für die gesamten VAE-Territorien oder einen Agenten in jedem Emirat haben. Die Agentur bleibt nur in der im Vertrag vereinbarten Dauer bestehen.
Die Staatsangehörigen der GCC-Länder dürfen alle wirtschaftlichen Tätigkeiten und Berufe ausüben, ausgenommen die in der Ministerialresolution Nr. 26 des Jahres 2005 aufgeführten Aktivitäten.
Es gibt zahlreiche Freezones in den Emiraten. Mit einer Freezone Lizenz darf man überall auf der Welt Geschäfte betreiben nur nicht in den Emiraten. Wenn man dennoch innerhalb der VAE aktiv werden möchte, muss man einen sogenannten Handelsagenten bestimmen.
PLATINUM-PARTNER 2024
EmiratesSetup ist autorisierter Partner der International Freezone Authority (IFZA). Als eine von nur 9 Agenturen insgesamt und als einzige deutsch-sprachige Agentur wurden wir nun als Platinum-Partner 2024 ausgezeichnet, was unsere erstklassigen Leistungen der letzten Jahre nochmals unterstreicht.
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