Wer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) unternehmerisch durchstarten will, benötigt ein rechtssicheres Fundament. Eine Dubai-Firma bietet enorme strategische Vorteile, doch der Erfolg steht und fällt mit der Berücksichtigung internationaler Steuergesetze.
Häufig wird von Anbietern im Internet der Eindruck vermittelt, eine Firmengründung in Dubai führe "automatisch" zur Steuerfreiheit im Herkunftsland. Eine andere typische Aussage, die wir immer wieder hören: "Wenn Sie kein Geld aus der Firma in Dubai nehmen, fallen auch keine Steuern an."
Als Experten vor Ort in den VAE wissen wir: Solche Werbeversprechen halten einer detaillierten Prüfung durch die Finanzbehörden selten stand. Steuerliche Sicherheit ist kein Produkt von der Stange. Werden Faktoren wie der Wohnsitz oder die Geschäftsleitung ignoriert, verwandelt sich der Traum von der Steueroptimierung schnell in ein existenzbedrohendes Risiko durch massive Nachforderungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Das internationale Steuerrecht endet nicht einfach an der Landesgrenze der VAE.
Solange Sie Ihren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) in Deutschland behalten, unterliegen Sie dem Welteinkommensprinzip. Das bedeutet:
Ein fataler Irrtum, der oft verbreitet wird, ist der Glaube, die Wegzugsbesteuerung fiele nur an, wenn man eine deutsche Firma physisch "nach Dubai verlegt". Das ist schlichtweg falsch.
Die Fakten zur Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG):
Die Wegzugsbesteuerung ist eine personenbezogene Steuer. Sie wird allein durch Ihren persönlichen Wohnsitzwechsel ausgelöst – nicht durch den Umzug der Firma.
Für Einzelunternehmer und Freelancer greift zwar nicht die Wegzugsteuer des § 6 AStG, jedoch das Prinzip der Entstrickung.
Mit einer vorausschauenden Strukturierung (idealerweise 12–24 Monate Vorlauf) lässt sich die Steuerlast oft rechtssicher reduzieren:
Warum gründen trotzdem so viele deutsche Unternehmer in Dubai? Ein wesentlicher Grund ist die hohe Vertraulichkeit. Während Transparenzregister in Europa Firmendaten gläsern machen, setzen die VAE auf echten Privatsphärenschutz.
1. Nicht-öffentliche Register (Privacy by Design)
Im Gegensatz zu Europa sind die Register in den von uns empfohlenen Freezones nicht öffentlich. Weder Wettbewerber noch Privatpersonen können Informationen über Gesellschafter (UBOs) einfach recherchieren.
2. Keine proaktive Datenveröffentlichung
Es findet keine Meldung in öffentlich zugängliche Verzeichnisse statt. Wer von Ihrer Firma nichts weiß, wird sie auch in keinem Register finden. Die Behörden unterliegen einem strikten Amtsgeheimnis.
3. Diskretion trifft Rechtssicherheit
Dies ist keine "Grauzone". Die VAE halten internationale Standards (KYC, CRS/AIA) gegenüber Banken und Behörden ein. Der entscheidende Unterschied: Diese Transparenz findet nicht immer und auch ausschließlich in einem geschlossenen Rahmen statt. Die Öffentlichkeit hat keinen Zugriff.
Vertrauen Sie auf Experten vor Ort. Eine Dubai-Firma ist ein mächtiges Instrument für unternehmerische Freiheit – aber nur, wenn sie rechtssicher aufgesetzt ist.
PLATINUM-PARTNER 2024
EmiratesSetup ist autorisierter Partner der International Freezone Authority. Als eine von nur 9 Agenturen insgesamt und als einzige deutsch-sprachige Agentur wurden wir nun als Platinum-Partner 2024 ausgezeichnet, was unsere erstklassigen Leistungen der letzten Jahre nochmals unterstreicht.
Mit mittlerweile weit über 1.000 gegründeten Firmen sind wir die echte Nummer 1 Agentur und deutscher Marktführer für Firmengründungen in Dubai, top bewertet und mit 100% Weiterempfehlung unserer Kunden.